Die MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG wurde am 06.06.2011 errichtet und am 20.06.2011 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 97363 eingetragen. Bei der Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG handelt es sich um eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG deutschen Rechts, die das eingezahlte Anlegerkapital dafür verwendet, Beteiligungen an kleineren, mittelständischen, nicht börsennotierten Unternehmen, Kommanditbeteiligungen an anderen Kommanditgesellschaften oder atypische stille Beteiligungen an anderen Gesellschaften, zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Ziel der Beteiligung ist, die erworbenen Anteile mittel- oder langfristig mit einer entsprechenden Wertsteigerung wieder zu veräußern.
Beteiligungsunternehmen sind vor allem junge, innovative Firmen, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen und in der Regel keine klassische Bankenfinanzierung erhalten.
Unsere Fondsgesellschaft möchte somit zwei Interessen zusammenführen: Jungen Innovativen Unternehmen wird dringend benötigtes Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern auch mit kleineren Beteiligungsbeträgen die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren.
Beteiligung über Treuhänderin
Als Anleger beteiligen Sie sich zunächst mittelbar über die MIG Beteiligungstreuhand GmbH, die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft. Die Treuhandkommanditistin hält für Sie nach Abschluss eines Treuhandvertrags Ihren Kommanditanteil.
Gesellschaftsrechtlich ist somit zunächst allein die Treuhänderin Gesellschafterin. Im Innenverhältnis sind Sie als Anleger durch den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag jedoch einem unmittelbar beteiligten Kommanditisten gleichgestellt. Es besteht die Möglichkeit, das Treuhandverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen und den jeweiligen Kommanditanteil direkt zu übernehmen.
Mindestbeteiligung, Zahlungsbedingungen
Die Beteiligung bzw. der Kapitalanteil eines Anlegers an der Fondsgesellschaft muss mindestens € 20.000,00 betragen. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar sein. Jeder Anleger schuldet darüber hinaus grundsätzlich ein einmaliges, zusätzliches Aufgeld bzw. Agio in Höhe von zwischen 2,5 % und 4,5 % des Betrags des jeweils übernommenen Kapitalanteils. Die Höhe seines Kapitalanteils und damit den Betrag der zu leistenden Gesamteinlage (Kapitalanteil nebst Agio) setzt im Übrigen jeder Anleger in seiner Beitrittserklärung selbst fest.
Für die Gesamteinlage gelten folgende Zahlungsbedingungen: Jeder Anleger hat bei Wirksamwerden des Beitritts zur Gesellschaft zunächst eine Abschlagszahlung auf seine Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von mindestens € 1.000,00 zuzüglich 3,5 % Agio zu bezahlen ("Startkapitalzahlung"). Der Betrag dieser "Startkapitalzahlung" kann von Anlegern durch entsprechende Angabe in der Beitrittserklärung erhöht werden, und zwar um mindestens € 500,00 und bis zu einem Gesamtbetrag von max. 25 % des Betrags des Kapitalanteils nebst 3,5 % Agio ("Zusätzliche Startkapitalzahlung"). Die "Zusätzliche Startkapitalzahlung" hat für den betreffenden Anleger den Vorteil, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verringerung der Gesamteinlageverpflichtung in Höhe des Betrags dieser "Zusätzlichen Startkapitalzahlung" führt. Der Restbetrag der Gesamteinlageverpflichtung, der nach Ausgleich der "Startkapitalzahlung" und gegebenenfalls der "Zusätzlichen Startkapitalzahlung" verbleibt, kann in monatlichen Raten von mindestens € 50,00 zuzüglich 4,5 % Agio bezahlt werden. Die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlung darf nicht mehr als 240 Monate betragen. Die Höhe der monatlichen Raten und die Laufzeit der Ratenzahlung bestimmt im Übrigen jeder Anleger durch entsprechende Angaben in der Beitrittserklärung selbst. Das Agio auf den Kapitalanteil liegt bei 2,5 % bei jährlicher, 3,5 bei Quartalsweiser und 4,5 bei monatlicher Ratenzahlung.
Für den zuletzt fällig werdenden Teilbetrag der Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von maximal 20 % des Betrags des Kapitalanteils (zuzüglich 3,5 % Agio) kann jeder Anleger in der Beitrittserklärung schließlich eine einmalige "Schlusszahlung" wählen.
Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, einen Teilbetrag von ebenfalls maximal 20 % der Gesamteinlageverpflichtung eines Anlegers nach Entnahmebeschlüssen fällig zu stellen und die Ausschüttungsansprüche des Anlegers gegen die Gesellschaft bis zu einem Betrag von maximal 70 % des jeweiligen Ausschüttungsbetrags mit diesen noch offenen Einzahlungsverpflichtungen des Anlegers zu verrechnen ("Ausschüttungsverrechnung").
Mittelverwendungskontrolle
Bei der Fondsgesellschaft wird zum Schutz der Anleger eine Mittelverwendungskontrolle durchgeführt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass das Gesellschaftskapital in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrags und den Angaben zur Nutzung des Gesellschaftskapitals im Emissionsprospekt verwendet wird. Die Fondsgesellschaft hat zu diesem Zweck mit der von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München am 15.09.2011 einen Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bzw. den von dieser bevollmächtigten Rechtsanwälten wurde zur Durchführung der Mittelverwendungskontrolle die alleinige Kontoverfügungsberechtigung für alle Einlageneinzahlungskonten der Gesellschaft eingeräumt.
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