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Beteiligungskonzept



Unser Fondskonzept


Die MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG wurde am 30.09.2008 errichtet und am 13.10.2008 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 93028 eingetragen. Bei unserer Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 8 KG handelt es sich um eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG deutschen Rechts, die das eingezahlte Anlegerkapital dafür verwendet, Beteiligungen an kleineren und mittelständischen, nicht börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Ziel der Beteiligung ist, die erworbenen Anteile mittel- oder langfristig mit einer entsprechenden Wertsteigerung wieder zu veräußern.

Beteiligungsunternehmen sind vor allem junge, innovative Firmen, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen und keine klassische Bankenfinanzierung erhalten. Bei diesen Unternehmen handelt es sich aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in aller Regel um Kapitalgesellschaften.

Unsere Fondsgesellschaft möchte somit zwei Interessen zusammenführen: Jungen Hochtechnologie-Unternehmen wird dringend benötigtes Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern auch mit kleineren Beteiligungsbeträgen die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren.

Beteiligung über Treuhänderin

Als Anleger beteiligen Sie sich zunächst mittelbar über die MIG Beteiligungstreuhand GmbH, die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft. Die Treuhandkommanditistin hält für Sie nach Abschluss eines Treuhandvertrags Ihren Kommanditanteil. Gesellschaftsrechtlich ist somit zunächst allein die Treuhänderin Gesellschafterin. Im Innenverhältnis sind Sie als Anleger durch den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag jedoch einem unmittelbar beteiligten Kommanditisten gleichgestellt. Sie haben darüber hinaus spätestens mit Ablauf des 31.12.2011 die Möglichkeit, unter Auflösung des Treuhandvertrags in die direkte Kommanditistenstellung zu wechseln.

Mindestbeteiligung

Die Beteiligung bzw. der Kapitalanteil beim MIG Fonds 8 muss mindestens 10.000,00 € betragen. Ein Teilbetrag in Höhe von € 1.000,00 dieser Einlage ist als „Startkapitalzahlung“ bei Erwerb der Vermögensanlage zu zahlen. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 100,00 teilbar sein. Der Kapitalanteil wird durch Bareinlage („Einlage“) erbracht. Ein zusätzliches Agio oder Aufgeld wird nicht erhoben. Die Höhe des Kapitalanteils und des Einlagebetrags setzt der Anleger in seiner Beitrittserklärung selbst fest.

Ratenzahlung

Sie sind berechtigt, Ihre in der Beitrittserklärung bestimmte Gesamteinlage wahlweise ganz oder in Teilbeträgen in monatlichen Raten zu bezahlen. Die monatliche Rate muss mindestens 50,00 € betragen, ein höherer Ratenbetrag muss durch 10,00 teilbar sein. Die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlung darf nicht länger als 300 Monate betragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Beitritt zur Fondsgesellschaft eine weitere Abschlagszahlung auf die Einlageverpflichtung in Höhe von mindestens 5 % und maximal 25 % des nach Abzug der „Startkapitalzahlung“ verbleibenden Einlagebetrags zu leisten („Beitrittszahlung“). Diese Beitrittszahlung verkürzt die Laufzeit der Ratenzahlung und führt unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Reduktion der Einlageverpflichtung in Höhe des Betrags der Beitrittszahlung. Die Höhe der Beitrittszahlung wird ebenfalls vom Anleger in der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Vorfällige Zahlungen auf die Einlageverpflichtung in Abweichung von der vereinbarten Ratenzahlung sog. „Sonderzahlungen“ sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich und verkürzen die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlungsverpflichtung.

Mittelverwendungskontrolle

Bei der Fondsgesellschaft wird zum Schutz der Anleger eine Mittelverwendungskontrolle durchgeführt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass das Gesellschaftskapital in rechtlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrags und den Angaben zur Nutzung des Gesellschaftskapitals im Emissionsprospekt verwendet wird. Die Fondsgesellschaft hat zu diesem Zweck mit der von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München am 02.12.2008 einen Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der von Schirach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bzw. den von dieser bevollmächtigten Rechtsanwälten wurde zur Durchführung der Mittelverwendungskontrolle die alleinige Kontoverfügungsberechtigung für alle Einlageneinzahlungskonten der Gesellschaft eingeräumt.


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